Arbeitnehmersparzulage im Überblick
Merkmal | Details |
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Einkommensgrenze (Alleinstehende) | Bis 40.000 Euro zu versteuerndes Einkommen |
Einkommensgrenze (Verheiratete/Paare) | Bis 80.000 Euro zusammenveranlagtes Einkommen |
Maximal geförderte Sparsumme (allein) | 470 Euro pro Jahr |
Maximal geförderte Sparsumme (Paare) | 940 Euro pro Jahr |
Förderquote | 9% der Sparleistung |
Maximale jährliche Sparzulage | 43 Euro (allein), 86 Euro (verheiratet/Partner) |
Geltungsdauer | Nach 7 Jahren Auszahlung oder durch vorzeitige Zuteilung |
Mit der Arbeitnehmersparzulage 2025 kann ein alleinstehender Arbeitnehmer zum Beispiel bei einer jährlichen Sparleistung von 470 Euro eine Zulage von 43 Euro erhalten, was die Ersparnis erhöht und das Eigenkapital für eine Immobilie steigert. Diese Förderung ist vom Einkommen abhängig und für Arbeitnehmer, Beamte, Richter und Soldaten zugänglich, wenn sie vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag einzahlen.

Mein persönlicher Rat
5 attraktive Vorteile der Arbeitnehmersparzulage – staatliche Förderung für Ihren Vermögensaufbau
Staatlicher Bonus: Bis zu 43 Euro jährlich (Alleinstehende) bzw. bis zu 86 Euro (Paare) als steuer- und sozialabgabenfreie Zulage.
Vermögensaufbau: Unterstützt den langfristigen Vermögensaufbau durch vermögenswirksame Leistungen (VL) des Arbeitgebers.
Schneller Sparfortschritt: Erhöht die Sparleistung, wodurch das Bausparguthaben schneller anwächst.
Eigenheimförderung: Das eingezahlte Geld kann später für wohnwirtschaftliche Zwecke wie Immobilienkauf oder Bau eingesetzt werden.
Keine Abzüge: Die Zulage wird vom Finanzamt direkt dem Bausparvertrag gutgeschrieben oder ausgezahlt und bleibt komplett erhalten.