Vermögenswirksame Leistungen - Wege zum Vermögensaufbau
Ein gesetzlicher Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VL) vom Arbeitgeber besteht nicht generell. Ob und wie viel Ihr Arbeitgeber als VL zahlt, hängt von Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Ihrem individuellen Arbeitsvertrag ab. Allerdings können Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass ein Teil Ihres Lohns vermögenswirksam angelegt wird. Dieses Guthaben wird dann direkt in einen Sparvertrag eingezahlt und ist zusätzlich zum regulären Gehalt zu sehen. So können Sie selbst aktiv Vermögen aufbauen, auch wenn Ihr Arbeitgeber keine freiwilligen VL-Zahlungen leistet.

Meine persönlicher Rat
7 Gründe, warum sich vermögenswirksame Leistungen lohnen – Ihr Finanzplus im Überblick
Staatliche Förderungen wie Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie können zusätzlich genutzt werden.
Automatische Einzahlung über den Arbeitgeber, geringer Verwaltungsaufwand für Arbeitnehmer.
Langfristige Sparverträge mit typischer Laufzeit von 7 Jahren.
VL gelten als steuerpflichtiges Einkommen, sind aber eine attraktive Zusatzleistung.
Erhöhung des eigenen Kapitals und bessere Voraussetzungen für Immobilienfinanzierung.
Freiwillige Leistung des Arbeitgebers zur Mitarbeiterbindung und -zufriedenheit.
Auch für Geringverdiener besonders vorteilhaft durch Kombination mit staatlichen Zulagen.